Crosssport - MRC Berlin

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Crosssport

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1 Einleitung
1.1 Allgemeines
(1) Mountain-Bike-Sport wird im freien Gelände, auf befestigten oder unbefestigten Straßen, Wegen und Pfaden durch Feld, Wald oder Wiesen durchgeführt.
MTB-Rennen finden während des ganzen Jahres und bei jeder Witterung statt.
(2) Von Seiten der Ausrichter und der Teilnehmer sind die Sportordnung, die folgenden Wettkampfbestimmungen, die Umweltrichtlinien des BDR sowie die jeweiligen Vorschriften und Auflagen der genehmigenden Behörden zu beachten und einzuhalten.
(3) Für die Einholung der erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen zur Durchführung der Wettbewerbe und zum Befahren der vorgesehenen Strecke ist der Ausrichter verantwortlich.
(4) Es müssen folgende behördliche Genehmigungen schriftlich eingeholt werden:
- forstrechtliche Genehmigung durch das zuständige Forstamt,
- Beurteilung durch die jeweils zuständige untere Naturschutzbehörde,
- privatrechtliche Genehmigung durch die Gemeinde oder den bzw. die Eigentümer
- des Geländes, auf dem das Rennen stattfinden soll.
1.2 Wettkampfarten
(1) Im Mountain-Bike-Sport sind folgende Wettkampfarten zugelassen und in den WB für Mountainbike beschrieben:
1.2.1 Einerwettbewerbe
- Rundstreckenrennen (= Cross Country)
- Abfahrtsrennen (= Downhill)
- Bergzeitfahren (= Hill Climb)
1.2.2 Mannschaftswettbewerbe
1.2.3 Sonderwettbewerbe
- Dualslalom oder Parallelslalom (2.5.1)
- Marathon-Wettbewerbe (2.5.2)
- Dual – Eliminator (2.5.3)
2 Wettkampfregeln
2.1 Rundstreckenrennen (Cross Country)
2.1.1 Definition
(1) Ein MTB-Rundstreckenrennen (= Cross Country) ist ein Einerwettbewerb über eine mehrfach zu durchfahrende Rundstrecke.
2.1.2 Fahrstrecke
(1) Die Fahrstrecke soll ein Rundkurs zwischen 3 und 8 km Länge in freiem Gelände, über Straßen, Feld-, Wald-, Kies- oder Wiesenwege sein.
(2) Die Fahrstrecke hat die grundsätzlichen Merkmale eines MTB-Wettbewerbs wie
- Anstiege,
- Abfahrten,
- Pfade (Single Tracks),
- natürliche oder künstliche Hindernisse zu enthalten.
(3) Die Strecke soll abwechslungsreich und muß so beschaffen sein, daß 95 %
mit dem Rad befahren werden kann.
(4) Der asphaltierte oder gepflasterte Teil der Strecke soll nicht mehr als 15 % der Streckenlänge ausmachen.
(5) Die Streckenführung muß über alle Runden gleich sein und darf nicht für den Zieleinlauf der letzten Runde geändert werden.
(6) Das Ziel muß durch ein oberhalb der Ziellinie über der „Straße“ angebrachtes Zielband mit der Aufschrift „Ziel“ angezeigt werden. Das Zielband sollte aus einer Entfernung von 200 m noch erkennbar sein. Die Ziellinie muß gut sichtbar sein.
2.1.3 Startordnung
(1) Der Start eines Rennens erfolgt im Massen- oder Le-Mans-Start.
(2) Die Startreihenfolge sollte in der Ausschreibung bekanntgegeben werden. Wenn nichts anders vorgegeben ist, kann die Startreihenfolge vorher ausgelost oder durch den WA in Zusammenarbeit mit dem Ausrichter bestimmt werden.
(3) Der Massenstart sollte im Start- und Zielbereich entsprechend der Startreihenfolge durchgeführt werden. Wenn eine Startreihenfolge festgelegt wurde, ist diese einzuhalten. Es wird empfohlen, die Startaufstellung in geordneten Reihen von der Startlinie aus vorzunehmen.
(4) Es ist ebenfalls erlaubt, den Start auf einem Seitenweg im Start- und Zielbereich durchzuführen. Hierbei muß sichergestellt sein, daß der WA im Start- und Zielbereich mit dem Starter in Verbindung steht und den Start registrieren kann.
(5) Der Le-Mans-Start sollte auf einem Startplatz im Start- und Zielbereich durchgeführt werden. Wenn kein Startplatz vorhanden ist, kann die Durchführung auch auf einem ausreichend breiten Weg (mindestens 3 m) in der festgelegten Startreihenfolge erfolgen.
2.1.4 Fahrordnung
(1) Die Wettbewerber müssen die gesamte Rennstrecke durchfahren und die festgelegte Renndistanz zurücklegen.
(2) Die Wettbewerber müssen den Verlauf der Rennstrecke beachten und dürfen keine Abkürzungen benutzen oder Runden auslassen.
(3) Der Wettkampfausschuß kann überrundete Teilnehmer, die keinen Einfluß mehr auf das Gesamtergebnis haben, aus dem Rennen nehmen.
(4) Zuwiderhandlungen gegen die Fahrordnung werden mit den im Strafenkatalog vorgesehenen Strafen geahndet.
2.1.5 Ziel
(1) Das Ergebnis eines MTB-Rennens wird immer durch die Reihenfolge des Eintreffens der Wettbewerber auf der Ziellinie bestimmt. Die Ziellinie ist erreicht, wenn sich die Vorderkante des Vorderrades senkrecht über der Ziellinie befindet.
(2) Jeder beim Zieleinlauf von einem Defekt oder Sturz betroffene Wettbewerber kann das Rennen beenden, indem er/sie das Rad trägt, zieht oder schiebt. Fremde Hilfe ist hierbei nicht erlaubt.
(3) Der Wettkampfausschuß kann entscheiden, daß nach Eintreffen des Siegers das Rennen für jeden Teilnehmer beim nächsten Durchfahren des Ziels (auch bei Rundenrückstand!) beendet ist.
(4) Nach dem Zieleinlauf müssen der Sieger, der Zweite und der Dritte sowie die Gewinner eventueller Sonderwertungen in Rennbekleidung an der Siegerehrung teilnehmen.
2.2 Abfahrtsrennen (Downhill)
2.2.1 Definition
(1) Ein Abfahrtsrennen ist ein MTB-Wettbewerb, der auf überwiegend steil abfallenden Strecken durchgeführt wird.
2.2.2 Fahrstrecke/Renndauer
(1) Die Strecke soll zwischen 3 und 8 Kilometer lang sein. Sie sollte zu 20-30% aus einem Hochgeschwindigkeitsteil (Highspeed-Teil) und zu 60-70% aus einem technischen Teil mit Sprüngen, engen Passagen etc. bestehen.
(2) Der Höhenunterschied soll mindestens 300 Meter betragen.
(3) Gegensteigungen im Streckenverlauf dürfen einen maximalen Anstieg von 5% haben und sollen 10% der Gesamtstreckenlänge nicht überschreiten.
(4) Flachpassagen dürfen 15% der Streckenlänge nicht überschreiten.
(5) Die Renndauer soll zwischen 4 und 10 Minuten betragen.
(6) Ein Rennen kann in einem oder in zwei Läufen ausgetragen werden, wobei dann einer für die Startreihenfolge und der zweite für die Wertung gilt.
(7) Unmittelbar nach dem Ende der Gefällstrecke muß sich das Ziel befinden.
2.2.3 Startordnung
(1) In einem Abfahrtsrennen ist generell nur Einzelstart gestattet.
(2) Die Zeitabstände zwischen den Startern sollte mindestens 1 Minute betragen.
(3) Werden zwei Läufe ausgetragen, startet der Zeitschnellste des 1. Laufs als letzter des 2. Laufs.
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