Strassenradsport
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1 Einleitung
1.1 Allgemeines
(1) Das vorliegende Reglement für den Straßenrennsport ist bei allen Straßenrennen der Kalender des Bundes Deutscher Radfahrer anzuwenden.
Rennen des Internationalen Kalenders werden grundsätzlich nach dem jeweils gültigen UCI-Reglement durchgeführt . Die Wettkampfbestimmungen Straße stehen im Einklang mit dem gültigen UCI-Reglement.
Rennen des Internationalen Kalenders werden grundsätzlich nach dem jeweils gültigen UCI-Reglement durchgeführt . Die Wettkampfbestimmungen Straße stehen im Einklang mit dem gültigen UCI-Reglement.
(2) Mit der Meldung und Teilnahme an einem Radrennen erkennt jeder Sportler und Betreuer dieses Reglement an.
(3) Straßenrennsport wird auf öffentlichen bzw. zum Teil öffentlichen Straßen ausgetragen, wobei seitens der Veranstalter und Teilnehmer beachtet und akzeptiert werden:
- die jeweiligen polizeilichen Vorschriften und Auflagen
- die allgemeinen Bestimmungen der Sportordnung
- die folgenden Wettkampfbestimmungen
- die jeweiligen polizeilichen Vorschriften und Auflagen
- die allgemeinen Bestimmungen der Sportordnung
- die folgenden Wettkampfbestimmungen
(4) Für die Einholung der erforderlichen behördlichen und sonstigen Genehmigungen zur Durchführung der Wettbewerbe und zum Befahren der vorgesehenen Rennstrecke ist der Veranstalter verantwortlich.
1.2 Wettkampfarten
(1) Im Straßenrennsport sind folgende Wettkampfarten zugelassen und in den WB Straße beschrieben:
- Eintagesrennen
- Straßenrennen
- Einzelzeitfahren
- Mannschaftszeitfahren
- Rundstreckenrennen / Kriterien
- Etappenrennen
- Querfeldeinrennen
- Straßenrennen
- Einzelzeitfahren
- Mannschaftszeitfahren
- Rundstreckenrennen / Kriterien
- Etappenrennen
- Querfeldeinrennen
2 Kategorien, Leistungsklassen und Klassen der Rennen
(1) Die Zugehörigkeit zu einer Kategorie wird durch das Geschlecht und das jeweilige Lebensalter des Sportlers bestimmt. Grundlage für die Einstufung ist das Geburtsjahr. Die Zuordnung wird jährlich im amtlichen Organ des BDR veröffentlicht.